Die roten und orangen Einzahlungsscheine werden per 30. September 2022 schweizweit vom Markt genommen und mit QR-Rechnungen ersetzt.

  • Falls Sie bereits QR-Rechnungen ausstellen, müssen Sie nichts unternehmen (neue Ref-Nr. siehe unten)
  • Falls Sie bisher Einzahlungsscheine verwendet haben, müssen Sie die Rechnungsinformationen im Backoffice aktualisieren, um QR-Rechnungen ausstellen zu können

Die QR-Rechnung mit QR-IBAN und QR-Referenz, welche in Arcavis verwendet wird, gilt als Ersatz des orangen Einzahlungsscheins. Die Debitoren können beim Zahlungseingang anhand der zurückgemeldeten Referenz automatisiert abgeglichen werden.

Umstellung

Navigieren Sie zu System->Konfiguration->Rechnungsinformationen.

Füllen Sie den Teil QR Rechnung aus und tragen Sie die QR-IBAN ein.

QR-IBAN: Die QR-IBAN entspricht dem Format der heutigen IBAN und ist an das Gutschriftskonto bei der Bank gekoppelt. Sie lässt sich durch die Ziffer 3 an der fünften Stelle erkennen. Die neue QR-IBAN ersetzt die heutige ESR-Teilnehmernummer. Fragen Sie Ihre Bank nach der QR-IBAN die Sie verwenden sollen.

Der Teil der ESR-Rechnung wird aus den Rechnungsinformationen im Backoffice entfernt.


Sobald die Rechnungsinformationen korrekt eingetragen wurden, sind keine weiteren Schritte ihrerseits nötig. Sie können die QR Rechnungen wie üblich im Backoffice unter Kunden erstellen.


Neue Referenznummer

Ab Oktober 2022 wird zudem bei allen QR-Rechnungen die Referenznummer leicht angepasst.

Die Referenznummer enthält neu nur noch die Rechnungs-ID und eine Prüfziffer. Die Kundenidentifikation auf den ersten sechs Positionen in der Referenz als Schlüssel zum Konto des Zahlungsempfängers entfällt grundsätzlich. Nicht befüllte Ziffern werden mit Nullen aufgefüllt. Die Referenznummer wird automatisch vom System erstellt und kann nicht abgeändert werden.

Beispiel:

Die Zahl in blau ist die Rechnungs-ID. Die letzte Zahl ist die Prüfziffer und wird automatisch generiert.


Info: Die Referenz beinhaltet die Arcavis Rechnungs-ID, welche automatisch erstellt wird und nicht abgeändert werden kann. Diese entspricht nicht zwingend der Rechnungs-Nr., welche hingegen im Backoffice abgeändert werden kann.


Weitere Informationen zur QR-Rechnung finden Sie hier: QR-Rechnung